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Hörzeitungen zur Probe hören

Probeexemplare unserer Hörzeitschriften sind kostenlos. Wenn Sie mehrere Titel zur Probe hören möchten, brennen wir diese gemeinsam auf eine CD (DAISY-Multibuch). Die meisten Hörzeitschriften können Sie auch als Download beziehen.

Persönliche Voraussetzungen

Hörer:in unserer Hörzeitungen können Blinde und stark Seh- oder Lesebehinderte werden. Aus Urheberrechtsgründen benötigen wir einen eindeutigen Nachweis über die vorliegende Beeinträchtigung. Als Nachweis kann der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL dienen sowie ein formloses Attest des Arztes, aus dem aber eindeutig hervorgehen sollte, ob eine Sehbehinderung vorliegt. Auch die Mitgliedschaft in einer Hörbücherei genügt als Nachweis.

Vertriebsformen

Unsere Hörmedien produzieren wir im MP3-Audioformat, das Sie mit vielen unterschiedlichen Geräten anhören können. So können Sie alle Tonaufnahmen am Computer, mit dem Smartphone und mit CD-Wiedergabegeräten hören, wenn diese das MP3-Format unterstützen.

Zusätzlich enthalten unsere Hörmedien eine Struktur im DAISY-Format. Damit können Sie in Ihrem Hörbuch navigieren, zum Beispiel einzelne Kapitel gezielt suchen. Dafür gibt es im Hilfsmittelhandel DAISY-CD-Player. Andere DAISY-Abspielgeräte ermöglichen es, über das Internet übertragende DAISYbücher wiederzugeben. Für Computer und Smartphone gibt es (kostenlose oder preiswerte) DAISY-Wiedergabesoftware, so dass Sie die DAISY-Zusatzfunktionen auf vielfältige Weise nutzen können.

Erhalten können Sie unsere Hörzeitschriften auf folgenden Wegen nach Wahl:

  • Wir versenden unsere Hörzeitschriften als DAISY-CD per Post. Der Versand ist portofrei, die CD wird Ihr Eigentum. Es handelt sich um "gebrannte" Daten-CDs; damit sind Probleme zwar sehr selten, aber wegen der Fülle unterschiedlicher technischer Voraussetzungen können wir nicht garantieren, dass diese CDs auf wirklich allen CD-Spielern stets sicher laufen.
  • Wir können Ihnen unsere Hörzeitungen zum Download bereitstellen. Sie erhalten per E-Mail einen Internet-Link, mit dem Sie das jeweilige DAISY-Hörbuch als ZIP-Datei herunterladen können. Nach dem Herunterladen wird dieser Link gesperrt. Sie haben nach dem Entpacken/Extrahieren der ZIP-Datei alle Dateien der jeweiligen Hörzeitung als Ordner zur Verfügung, den Sie am Computer oder Smartphone hören oder auf einen DAISY-Player (z.B. via Speicherkarte) übertragen können.
  • Mit einem DAISY-Online-Zugang können Sie unsere Hörzeitungen auch direkt erhalten. Wir richten Ihnen für Ihre Abonnements ein eigenes "Zeitschriftenregal" ein und senden Ihnen persönliche Zugangsdaten.

Damit können Sie DAISY-Online-Geräte mit eigenem Internetzugang benutzen (z.B. Victor Reader Stream, MilestonePlextalk Linio oder Webbox), die das Herunterladen und Anhören der Sendung komfortabel verbinden. Auch die kostenfreie Dolphin Easy Reader App (für iPhone und Android-Smartphones) ist dazu jetzt uneingeschränkt in der Lage; dort finden Sie uns unter den Bibliotheken voreingestellt. Schließlich können Sie Ihr "Zeitschriftenregal" auch über eine Internetseite erreichen. 

Urheberrechte

Unsere Texte und Aufsprachen unterliegen Urheberrechten der Verlage/Redaktionen der Herkunftszeitschriften, aber auch den Persönlichkeitsrechten der Sprecherinnen und Sprecher. Weitere Einschränkungen können sich aus den Verträgen mit unseren Vertragspartnern ergeben, sofern wir im Fremdauftrag Hörmedien erstellen. Schließlich haben wir selbst Verträge mit einzelnen Abonnentinnen und Abonnenten, die für unsere Dienstleistung bezahlen. Im Ergebnis bedeutet das: Kopieren und Weitergabe unserer Hörmedien über den persönlichen Bedarf hinaus sind nicht erlaubt.

Hörerbeiträge

Unsere Hörmedien kosten Abogebühren, da wir keine öffentlichen Zuschüsse bekommen. Je mehr Menschen unser Angebot nutzen, desto günstiger können wir unsere Preise kalkulieren. Diese Preise sind Endpreise. Wir sind nicht mehrwertsteuerpflichtig; der Versand erfolgt als Blindensendung portofrei.

Probeausgaben von Hörzeitschriften sind kostenlos.

Zahlungsverfahren

Die Beiträge für Hörzeitschriften im Abonnement werden jährlich eingezogen, sofern Sie dies veranlasst haben. Die Erteilung eines SEPA-Mandates würden wir bevorzugen, da diese Zahlungsabläufe am wenigsten Personalaufwand erfordern und sich so auch Buchungsfehler vermeiden lassen. Zudem brauchen Sie sich nicht um eine rechtzeitige Zahlung der Gebühren nicht zu sorgen. Selbstverständlich ist auch eine Zahlung per Überweisung möglich, ein entsprechendes Formular geht Ihnen nach Bestellung des Abonnements zu. Beachten Sie bitte, dass wir Verwaltungskosten, wie sie etwa von den Banken für fehlerhafte Einzugsermächtigungen erhoben werden, an unsere Kunden weitergeben müssen.

Bei Bestellungen können Sie die Einzugsermächtigung gleich formlos mitschicken. Ein PDF-Formular können Sie hier aufrufen und ausdrucken. 

Lieferausfall/Ersatz

Wenn Sie einmal eine Sendung nicht zur erwarteten Zeit erhalten, melden Sie sich gleich, damit wir der Ursache nachgehen und Abhilfe schaffen können. Ältere Ausgaben einzelner Hörzeitungen können wir meistens nicht mehr beschaffen.

Kündigung von Abonnements

Eine Kündigung des Hörzeitschriften-Abonnements ist grundsätzlich immer und ohne Fristen möglich. Eine Rückzahlung der bereits gezahlten Abogebühren ist auf Grund des hohen personellen Aufwandes für uns nicht möglich, daher bitten wir darum, möglichst nur zum Jahresende zu kündigen. Falls Sie früher kündigen möchten, können Sie uns den bereits gezahlten Restbetrag auch als Spende zukommen lassen.

Datenschutz

Wir speichern Ihre Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse in einer Datenbank, soweit wir sie für unsere Arbeit benötigen; wir sammeln keine darüber hinaus gehenden Daten und geben sie auch an keine Stellen außerhalb unseres Vereins weiter. Wenn wir Hörmedien im Auftrag anderer Herausgeber herstellen, tauschen wir Ihre Adresse mit diesem Vertragspartner aus, soweit das für eine reibungslose Erfüllung des Liefervertrages nötig ist.

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